Ein hohes Maß an Verantwortung
Unsere Rohstoffe von Morgen
Wir bieten unseren Kunden aus der Baubranche, den Kommunen, der Industrie und den Privathaushalten zahlreiche wirtschaftliche Lösungen für die Entsorgung und dem Recycling von Abfällen.
Wir verwerten Abfälle, bringen Sekundärrohstoffe in den Wirtschaftskreislauf zurück und kümmern uns zuverlässig um die Baustellenentsorgung. Dies gelingt uns durch lange Erfahrung und unser wertvolles Netzwerk im Bau.
Dabei sind wir nicht nur stark bei logistischen Dienstleistungen, sondern erstellen individuelle und ganzheitliche Entsorgungskonzepte und haben passende Container- und Trennsysteme im Portfolio.
Die neue Ersatzbaustoffverordnung hilft uns bei mineralischen Abfällen mit bundeseinheitlichen und rechtsverbindlichen Anforderungen Boden und Grundwasser zu schützen. Außerdem sollen mit der Verordnung die Ziele der Kreislaufwirtschaft gefördert und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen verbessert werden.
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INFORMATIONEN
Zustelltermine
Gelber Sack für 2024
06.11. – 10.11.2023: Bad Brückenau, Zeitlofs, Oberleichtersbach u. Ortsteile
13.11. – 17.11.2023: Stadt Bad Kissingen
20.11. – 24.11.2023: Burkardroth, Schondra, Geroda, Wartmannsroth, Oberthulba u. Ortsteile
27.11. – 01.12.2023: Hammelburg, Riedenberg, Wildflecken, Motten u. Ortsteile
04.12. – 08.12.2023: Bad Bocklet, Nüdlingen, Ramsthal, Euerdorf, Sulzthal, Aura, Fuchsstadt, Elfershausen u. Ortsteile
11.12. – 15.12.2023: Münnerstadt, Oerlenbach, Rannungen, Maßbach, Thundorf u. Ortsteile
Je Haushalt wird eine Rolle mit gelben Säcken zur Verfügung gestellt. Weitere Säcke erhalten Sie bei den bekannten Abgabestellen. Bitte verwenden Sie die Säcke ausschließlich für Verkaufsverpackungen (s. Sack Aufdruck). Falls Sie nach Ende der Zustellzeit noch keine Säcke erhalten haben, können Sie sich Mo. – Fr. von 8:00 – 17:00 Uhr unter der Telefonnummer 0800 00081800 melden.
Immer nahe in Main-Rhön
Unsere Standorte
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NEU bei STEINBACH ab 01. September 2023
Lösungen für Ihre Abfälle. Partner für Ihre Baustellen.
In den letzten Monaten haben wir uns intensiv damit beschäftigt, unseren Geschäftsbereich Entsorgung weiterzuentwickeln und neue Dienstleistungen organisatorisch in die vorhandene Struktur der steinbachgruppe zu integrieren.
Nach dieser Zeit der Vorbereitung freuen wir uns, Ihnen heute mitteilen zu können, dass wir am 01.09.2023 den Geschäftsbetrieb, zunächst am Standort Münnerstadt, aufnehmen und bestehende Verträge der Firma Seger fortführen werden.
Durch die Seger Recycling und Transporte GmbH & Co. KG mit neuem Sitz in Salz und weiteren geplanten Recycling-Höfen können wir unseren Kunden aus der Baubranche, auf dem kommunalen und industriellen Sektor sowie Privathaushalten eine Vielzahl unterschiedlicher aber stets wirtschaftlicher Lösungen für die Entsorgung und das Recycling von Abfällen anbieten.
Gemeinsam mit dem Know-how unserer motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden wir nicht nur unsere logistischen Dienstleistungen stärken und ausbauen, sondern haben auch individuelle und ganzheitliche Entsorgungskonzepte im Angebot. Dazu halten wir passende Container- und Trennsysteme sowie neue Fahrzeugtypen bereit.
Das neue Unternehmen stellt für die steinbachgruppe eine nachhaltige und sinnvolle Erweiterung des bisherigen Portfolios im Bereich Entsorgung dar. Mit unserem so verstärkten Team bündeln wir noch mehr Kompetenzen und nutzen alle sich bietenden Synergieeffekte.
Weitere Informationen über unsere neuen Leistungen und Produkte finden Sie auf www.steinbach-gruppe.de/entsorgung
Die neue Ersatzbaustoffverordnung
Was regelt sie?
Die Ersatzbaustoffverordnung, ein zentraler Bestandteil der neu eingeführten Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz, hat das Ziel, die Kreislaufwirtschaft zu intensivieren. Initiiert durch politische Entscheidungsträger, möchte sie den erneuten Einsatz von mineralischen Bauabfällen, wie im Straßen- und Erdbau, anregen. Sie legt bundesweit verbindliche Vorgaben für die Produktion und Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen in Bereichen wie Straßen, Schienen, befestigten Flächen oder auch Lärm- und Sichtschutzwällen fest. Zum Schutz von Boden und Grundwasser stellt sie zudem einheitliche Standards bezüglich Grenzwerten und deren Messverfahren auf.
Sie ersetzt die regional variierenden Regelungen der LAGA M20, welche nicht durchgängig rechtsverbindlich waren. Die Ersatzbaustoffverordnung ist nur eine von vier Verordnungen im Rahmen der neuen Mantelverordnung, die am 01. August 2023 in Kraft setzt. Die weiteren dazugehörigen Verordnungen sind die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und die Deponieverordnung (DepV).