Die Ersatzbaustoffverordnung, ein zentraler Bestandteil der neu eingeführten Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz, hat das Ziel, die Kreislaufwirtschaft zu intensivieren. Initiiert durch politische Entscheidungsträger, möchte sie den erneuten Einsatz von mineralischen Bauabfällen, wie im Straßen- und Erdbau, anregen. Sie legt bundesweit verbindliche Vorgaben für die Produktion und Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen in Bereichen wie Straßen, Schienen, befestigten Flächen oder auch Lärm- und Sichtschutzwällen fest. Zum Schutz von Boden und Grundwasser stellt sie zudem einheitliche Standards bezüglich Grenzwerten und deren Messverfahren auf.
Sie ersetzt die regional variierenden Regelungen der LAGA M20, welche nicht durchgängig rechtsverbindlich waren. Die Ersatzbaustoffverordnung ist nur eine von vier Verordnungen im Rahmen der neuen Mantelverordnung, die am 01. August 2023 in Kraft setzt. Die weiteren dazugehörigen Verordnungen sind die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und die Deponieverordnung (DepV).