zertifizierte Recycling-Qualität
Am Ende des Kreislaufs: Sekundärbaustoffe

Eine wichtige Rohstoffquelle für Sekundärbaustoffe ist Bauschutt oder Asphaltaufbruch. Je sortenreiner dieser angeliefert wird, desto mehr Material kann dem Wertstoffkreislauf zugeführt werden.

Bevor es soweit ist, wird der mineralischen Bauschutt oder Asphaltaufbruch in unseren Anlagen – teilweise von Hand – sortiert, von Fremdkörpern befreit, zerkleinert und gesiebt.

Dieses RC-Material ist zertifiziert und wird ständig in eigenen Laboren und von unseren externen Laboren geprüft. Am Ende des Kreislaufs wird es unter anderem für den Straßen- und Wegebau, für RC-Betone oder für neue Asphaltschichten verwendet. Das spart enorm Ressourcen und sorgt für eine deutliche CO2-Ersparnis.

Im Überblick
Unsere Recyclingprodukte

RC-Beton

Das Ausgangsmaterial für Recycling-Beton sind unter anderem Beton und Naturstein aus Rückbauten und aus der Betonindustrie. RC-Beton wird als Schüttmaterial für Straßen, Wege, Hofbefestigungen, Betriebsflächen und sonstige Verkehrsflächen sowie Baustraßen verwendet und findet zunehmend seine Anwendung als wertvoller Zuschlagstoff in Transportbetonen. Als RC Beton F1 erfüllt er außerdem die Anforderungen für Schichten aus frostunempfindlichem Material. Werden die Einbaukriterien der entsprechenden Regelwerke beachtet, erfolgt die Verwertung schadlos und ordnungsgemäß im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.

RC-Mix

Das Ausgangsmaterial für Recycling-Mix sind unter anderem Ziegel, Fliesen und Keramik, aber auch Beton und Natursteine. Recycling-Mix kann im Erdbau unter anderem wie folgt eingesetzt werden: Als Untergrund für technische Bauwerke, im Wald- und Wegebau, zur mechanischen Bodenverbesserung oder in Lärmschutzwällen. Gut geeignet ist es auch als Arbeitsraumhinterfüllung. Unser RC-Mix ist lieferbar in den Körnungen 0/45, 0/56 und 0/100.

Asphaltgranulate

Nach dem Brechen und Entfernen von Störstoffen wird aus Altasphalt kleinkörniges Asphaltgranulat. Diejenigen Mengen, die nicht erneut den Asphaltmischanlagen zur Herstellung von Asphaltschichten für den Straßenbau verwendet werden können, eignen sich hervorragend zur Platzbefestigung oder für Wege.

Ziegelgranulate

Ziegelsplitt ist ein rein mineralisches Substrat. Es wird aus zerkleinerten und wiederaufbereiteten Recycling-Tonziegeln hergestellt und ist dadurch eine ökologische Alternative zu energieaufwendig hergestelltem Blähton, Blähschiefer oder ähnlichem. Ziegelsplitt ist in unterschiedlichen Körnungen lieferbar. Ziegelsplitt ist aufgrund seiner hohen Wasseraufnahme besonders gut für Substrate oder Erden geeignet und ist frostsicher. Unser Ziegelsplitt wird aus gebranntem Ton, z. B. aus Produktionsresten oder aus dem Recycling von Rückbauten hergestellt werden.

Dichtungston

CALBONEX®-Abdichtungsmaterialien sind einbaufertige Mineralgemische, die hauptsächlich Kanal- und Leitungsgräben „nach unten“ versiegeln. Da sich die bodenmechanischen Eigenschaften und die Verdichtungswilligkeit bei gleichzeitiger Standfestigkeit bestens bewährt haben, kamen diese Materialien zusätzlich als Bettungs- und Umhüllungsmaterial zum Einsatz. CALBONEX®- Abdichtungsmaterialien gewährleisten mit ihrer Sieblinie das Schließen von kleinsten Hohlräumen, erbringen eine hohe Einbaudichte und umhüllen das Rohr als „Umfassungsrohr für alle Fälle“.

Die neue Ersatzbaustoffverordnung
Was regelt sie?

Die Ersatzbaustoffverordnung, ein zentraler Bestandteil der neu eingeführten Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz, hat das Ziel, die Kreislaufwirtschaft zu intensivieren. Initiiert durch politische Entscheidungsträger, möchte sie den erneuten Einsatz von mineralischen Bauabfällen, wie im Straßen- und Erdbau, anregen. Sie legt bundesweit verbindliche Vorgaben für die Produktion und Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen in Bereichen wie Straßen, Schienen, befestigten Flächen oder auch Lärm- und Sichtschutzwällen fest. Zum Schutz von Boden und Grundwasser stellt sie zudem einheitliche Standards bezüglich Grenzwerten und deren Messverfahren auf.

Sie ersetzt die regional variierenden Regelungen der LAGA M20, welche nicht durchgängig rechtsverbindlich waren. Die Ersatzbaustoffverordnung ist nur eine von vier Verordnungen im Rahmen der neuen Mantelverordnung, die am 01. August 2023 in Kraft setzt. Die weiteren dazugehörigen Verordnungen sind die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV), die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und die Deponieverordnung (DepV).

Ich bin

Wilhelm Marx

Baumaschinen-mechatroniker / Ausbilder

Ich bin

Wilhelm Marx

Mich findet man meist in der großen Betriebs-Werkstatt in Salz/Strahlungen. Und das ist für mich als spezialisierter Baumaschinenmechatroniker so etwas wie mein Zuhause. Da kenne ich jede Schraube und jeden Kniff. Und meine Erfahrung gebe ich täglich an meine Azubis weiter.

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