Für Besucher, Kunden, Abholer, Lieferanten und Mitarbeiter an allen Standorten der steinbachgruppe
Sicherheitshinweise

Auf dem Werksgelände

Die Hinweise/Regeln gelten für das gesamte Betriebsgelände, für alle Mitarbeiter, Lieferanten, Wartungs- und Reparaturfirmen, Kunden, Abholer sowie sonstige Besucher.

Mit Betreten des Werksgeländes werden die folgenden Gebote und Verbote für Sie verbindlich. Im Interesse der Sicherheit Ihrer und unserer Mitarbeiter sind diese strikt einzuhalten.

Auf dem gesamten Werksgelände gilt die Tragepflicht von Warnwesten/Warnkleidung, sie erhalten von uns gerne bei der Anmeldung kostenlos eine Warnweste.

Notfälle

Bei Feuer oder Unfall sofort Notfalldienste unter Tel. 112 alarmieren, Betriebspersonal informieren, Gefahrenbereich verlassen.

MELDEN

  • WER meldet
  • WAS ist passiert
  • WO ist es passiert
  • WIE VIELE sind verletzt
  • WARTEN auf Rückfragen

Hinweise/Regeln

Die folgenden Hinweise und Regeln gelten auf dem gesamten Werksgelände und sind strikt einzuhalten. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

GRUNDREGELN

  • Ausgehängte Hinweis-, Verbots- und Gebotsschilder sind verbindlich zu beachten.
  • Auf dem gesamten Betriebsgelände beträgt die maximale Geschwindigkeit 10 km/h und 30 km/h. Auf dem gesamten Werksgelände gilt die StVO. Ausreichend Abstand (mindestens 2 m) zur Absturzkante ist unbedingt einzuhalten. Abkippen ohne fest verankerten Anschlag mindestens 5 m vor der Absturzkante. Im Steinbruch-Bereich ist Kindern unter 14 Jahren das Betreten und Verlassen des Fahrzeugs strengstens untersagt.
  • Besondere Vorsicht vor Baumaschinen.
  • Die vorgegebenen bzw. gekennzeichneten Wege NICHT verlassen! Lebensgefahr!
  • Besucher, Lieferanten und sonstige betriebsfremde Personen haben sich bei der Waage, Kundeninfo, Werkstatt oder Verwaltung an- und abzumelden. Das Betreten von Gebäuden und Produktionsanlagen auf dem Betriebsgelände ist Unbefugten nicht gestattet.
  • Fahrzeuge dürfen nur auf den gekennzeichneten Flächen abgestellt werden. Das Befahren des Betriebsgeländes ohne ausdrückliche Erlaubnis des Aufsichtspersonals ist grundsätzlich nicht gestattet.
  • Den Anweisungen unseres Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Für das verkehrssichere Verladen sind die Fahrer verantwortlich. Ausreichende Ladungssicherungsmittel (Gurte, Antirutschmatten, Bedüsung, Abdeckplanen und Netze) sind mitzuführen und gemäß gesetzlicher Vorgaben anzubringen!
  • Gefahrgut ist nach den gesetzlichen Bestimmungen zu behandeln und muss unverzüglich angemeldet werden (GGVS, ADR, GGVE).
  • Die Fahrer verpflichten sich, über die für den Transport erforderlichen Erlaubnisse und Berechtigungen nach §§ 3,6 GüKG zu verfügen. Ausländische Fahrer aus Drittstaaten müssen die erforderliche Arbeitsgenehmigung in beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache nach § 7b Abs. 1 Satz 2 GüKG besitzen. Die Fahrer verpflichten sich, diese auf unser Verlangen hin vorzuzeigen.
  • Reparaturen am LKW dürfen nur mit Erlaubnis durchgeführt werden.
  • Fotografieren und Filmen auf dem Werksgelände ist verboten.

  • Es ist strengstens untersagt, alkoholische Getränke, andere Suchtmittel, sowie Tiere auf das Werksgelände mitzunehmen. Es herrscht auf dem Betriebsgelände sowie in den Fahrzeugen absolutes Rauchverbot. Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Der Aufenthalt in den Schlafkojen der Fahrzeuge ist aus Gründen der Sicherheit innerhalb des Werkes nicht gestattet. Offene Flammen sind verboten.

  • Aufgrund der Gefährdungen besteht grundsätzlich, ausgenommen Kurzlieferanten, auf dem gesamten Werksgelände Warnwestentragepflicht. In ausgewiesenen Bereichen können weitere PSA-Maßnahmen erforderlich sein.

  • Die Nutzung der Sanitäreinrichtungen bedarf der ausdrücklichen Erlaubnis des Betriebspersonals und erfolgt auf eigene Gefahr.

BELADUNG

  • Unsere Anlagenführer oder Maschinenführer beladen das Fahrzeug nur bis zum maximal zulässigen Gewicht.
  • Kunden haben über die Gewichtsverhältnisse des Fahrzeugs wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Kosten oder Schäden aufgrund von Überschreitungen des zulässigen Gesamtgewichts bedingt durch Falschangaben der Fahrer oder des Halters gehen zu Lasten der Kunden.
  • Für Schäden oder Verschmutzungen während der Beladung wird keine Haftung übernommen.
  • Unsere Anlagenführer oder Disponenten sind berechtigt, offensichtlich nicht verkehrstüchtige Fahrzeuge zurückzuweisen oder eine Beladung zu verweigern.

HAFTUNG

  • Für Unfälle oder andere schädigende Ereignisse im gesamten Bereich des Unternehmens wird keine Haftung übernommen.
  • Das Fahr- und Begleitpersonal von Kunden oder Lieferanten ist für durch sie verursachte Schäden haftbar, neben diesen haften gegebenenfalls die Arbeitgeber/Auftraggeber dieses Personals.

Hinweise
Erläuterungen

Anlieferer/Besucher/Kunden bitte an Waage/Kundeninfo/Mischcontainer anmelden!

Begehungsverbot für Anlagen und Gebäude!

Rauchen verboten!

Schrittgeschwindigkeit im Bereich der Waage/ Verladung! Höchstgeschwindigkeit 30 km/h auf dem Betriebsgelände!

Parken nur auf ausgewiesenen Flächen!

Helmpflicht in ausgewiesenen Bereichen!

Warnwestentragepflicht auf dem gesamten Betriebsgelände!

Festes Schuhwerk/Sicherheitsschuhe tragen!

Sonstige PSA in ausgewiesenen Bereichen benutzen! Keine Arbeitsaufnahme ohne Sicherheitsunterweisung!

Es gilt die StVO! Betriebspersonal Folge leisten! Verstöße werden geahndet!

Abkippen/Abladen nur nach Genehmigung und Anweisung!

Abkippen/Abladen nur nach Genehmigung und Anweisung!

(1 langes Signal) Sofort in Deckung gehen! (2 kurze Signale) Es wird gesprengt! (3 kurze Signale) Sprengung beendet!

Auf einen Blick
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In guten Händen
Unsere Sicherheitsstandards

Sicherheit hat bei uns höchste Priorität! Sowohl für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für Kundinnen und Kunden.

Mitarbeiterschutz an erster Stelle

Unser Ziel als Unternehmensgruppe ist es, sämtliche Sicherheitsrisiken unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu minimieren. Wir setzen zum einen auf ausführliche Aufklärung und zum anderen auf zuverlässige Sicherheitsmechanismen unserer Maschinen und Anlagen. Regelmäßige Weiterbildungen, eine umfangreiche Notfallausstattung und geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für einen ganzheitlichen Gesundheitsschutz.

Datenschutz schreiben wir groß

Datensicherheit ist heute wichtiger denn je. Unsere IT-Abteilung setzt auf modernste Technik, um die sensiblen Daten unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kundinnen und Kunden  sowie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner vor jeglichem Missbrauch zu schützen. Die Einführung der DSGVO sehen wir als wichtiges Instrument, um den Datenschutz zu jeder Zeit zu gewährleisten.

So erreichen Sie uns:
Tobias Wolf

So erreichen Sie uns:
Stefan Wirsing

Technischer Bereichsleiter Baustoffe und Entsorgung

So erreichen Sie uns:
Sven Ziegler

Werkleiter Natur- und Betonwerksteinbetrieb

Seger Recycling und Transporte GmbH & Co. KG
Kilian Seger

Technischer Leiter Entsorgung

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